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Hochmoselübergang B 50neu
(Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg) Stuttgart, 25.03.2010
"Leitbilder Baden-Württembergs für den Weinbau sind neben hoher Qualität und umweltschonender Produktion die Wahrung der Tradition der Weinbereitung. Ebenso wichtig ist der Erhalt der regionalen Rebsorten und des regionalen Charakters unserer Weine. Dies gilt ganz besonders für den Weinbau in den Hang- und Steillagen", sagte der Minister im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Donnerstag (25. März) anlässlich des Weinbau-Steillagenkongresses im Rahmen der Intervitis/Interfructa in Stuttgart.
Der Weinbau in Baden-Württemberg habe eine breite gesellschaftliche Verankerung und präge die Landschaften entlang des Rheins und des Neckars. So sei das Land mit 28.000 Hektar und rund 34.000 Weinbaubetrieben das zweitgrößte Weinbau treibende deutsche Land. Mit insgesamt rund 20 Prozent Steillagenanbau seien etwa fünf Prozent der Flächen Terassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden könnten. „Der Steillagenanbau ist ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal für den europäischen Weinbau“, so der Minister.
Der Rückgang des Weinbaus in vielen Steillagengebieten zeige allerdings, dass diese Weine aus Kostengründen am globalisierten Weinmarkt häufig nicht wettbewerbsfähig seien. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Förderung von Steillagen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU weiter zu entwickeln.
Wesentlich mit dem Erhalt dieser gewachsenen Weinbaukulturlandschaft sei die Frage der Weiterführung des Anbaustopps für Reben verbunden. Nach Beschlüssen im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation laufe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 aus. „Dieser Beschluss muss im Rahmen der für die Gemeinsame Weinmarktorganisation im Jahr 2012 vorgesehenen Halbzeitbewertung revidiert werden“, betonte Köberle. Der Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln würde darüber hinaus den Bemühungen um Förderung von Weinqualität und dem Erhalt gewachsener Kulturlandschaften und Weinbausteillagen massiv zuwider laufen.
Der internationale Teilnehmerkreis des Steillagenkongresses habe zu den zentralen Positionen zum Schutz der Steillagen eine ‘Stuttgarter Resolution‘ verabschiedet, deren Inhalte in Brüssel Berücksichtigung finden müssen.
Die EU-Weinmarktorganisation sei in Sachen Markt, Qualität und Wettbewerb der zentrale Rechtsrahmen im europäischen Weinbau. Mit dieser Reform verfolge die Europäische Union unter anderem das Ziel, die Wettbewerbskraft des europäischen Weinbaus im Vergleich zu Drittlandanbietern zu stärken. Auf dieser Basis sei in Baden-Württemberg ein Qualitäts- und Strukturprogramm Weinbau geschaffen worden. „Die Weiterentwicklung der Förderprogramme und die Verlagerung der Gestaltungskompetenzen in die Mitgliederstaaten und Regionen ist sehr gut gelungen und eine echte Hilfestellung für Regionen und Betriebe, um deren Konkurrenzkraft zu stärken“, sagte Minister Köberle.
Weitere Informationen zum Thema 'Weinbau' sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de zu finden.
Im August viel Regen ist dem Wein kein Segen.
(Bauernregel)