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Hochmoselübergang B 50neu
(VDP) Gimmeldingen, 29.01.2010
Am 26. November 1910 gründen vier Regionalvereine den Verband Deutscher Naturweinversteigerer (VDNV): Die „Vereinigung Rheingauer Weingutsbesitzer“ (gegr. 1897), der „Verein der Naturweinversteigerer in Rheinhessen“ (gegr. vermutlich 1910), der „Trierer Verein von Weingutsbesitzern von Mosel, Saar und Ruwer“ (gegr. 1910) sowie der „Verein der Naturweinversteigerer der Rheinpfalz“ (gegr. 1908).
Hintergrund:
Die „Verbesserung“ von Weinen mit Zuckerwasser wie auch der Verschnitt von Weinen unterschiedlicher Herkunft und Weinbezeichnungen war weitverbreitet. Daher standen die „Naturweinversteigerer“ für das „nicht gewerbsmäßige Aufkaufen von Trauben und Wein und die Garantie für absolute Reinheit und Originalität ihrer Weine“ (Rheingau), die Förderung des Absatzes unter Betonung der Qualität sowie Besitz der Spitzenlagen des Weinbaugebietes sowie die Förderung und Bewahrung des Qualitätsideals der nicht angereicherten, "naturreinen" Weine“ (Pfalz).
Für die renommierten Weingüter war es Usus für ihre Qualitätsweine (im Fass) einzelne Weinversteigerungen abzuhalten, zu denen die Weinkommissionäre und -händler anreisen mussten. Daher diente der Zusammenschluss 1910 den regionalen Versteigerungskonsortien als Terminabstimmung, und verhinderte, dass sich die VDNV-Mitglieder im Wettbewerb um Kommissionäre und Händler untereinander Konkurrenz machten. Parallel wurden die Versteigerungsbedingungen harmonisiert.
Die Preise, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts während der „Naturweinversteigerungen“ für „Originalabfüllungen“ bezahlt wurden, waren die höchsten, die jemals für deutsche Weine „angelegt“ wurden und beeinflussten maßgeblich den gesamten Weinhandel.
Auch während des ersten Weltkrieges gehen die Versteigerungen weiter. Der herausragende Jahrgang1921 wird bei den Versteigerungen ob der zunehmenden Geldentwertung zunächst zurückgehalten und während der späteren Wirtschaftskrise als „Notgroschen“ verkauft.
Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und gibt sich ein „Markenzeichen“, den Traubenadler. der zusammen mit dem Korkbrand als Garant der Naturreinheit des Weins und zum international gültigen Erkennungszeichen des deutschen Qualitätsweinbaus wird.
Zum Stichtag 1. April 1926 zählt der VDNV 6 Regionalvereine, 216 Mitglieder (inkl. Genossenschaften in der Pfalz), die etwa 3600 Hektar Rebfläche bewirtschaften. Vereinigungen von Naturweinversteigerern an der Nahe sowie in Baden sind neu hinzugekommen.
Während der Wirtschaftskrise verlassen zahlreiche Mitglieder den VDNV, um dem Handel unter Umgehung der Versteigerungen Naturweine im Fass und in Flaschen anzubieten und „verbesserte“ Weine unter eigenen Namen vermarkten zu können.
Das Weingesetz von 1930 fixiert den Gedanken des Naturweins und bezeichnet die Bedeutung der Prädikate.
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler werden die jüdischen Weinhändler aus allen Ämtern im deutschen Weinbau verdrängt, damit kommt einer der wichtigsten Absatzkanäle für Qualitätsweine zum Erliegen. Im Zuge der Bildung des Reichsnährstands werden alle Organisationen des Weinbaus aufgelöst. Einzig der VDNV bleibt rechtlich selbständig und wird dem Reichsnährstand nur angegliedert. Ende 1934 wird der „Rüdesheimer Kreisbauernführer und Parteigenosse Jakob Werner „auf Wunsch des Reichsnährstands“ zum Vorsitzendend es VDNV bestellt. Die neue Satzung 1935 dokumentiert die formale Anbindung an den Reichsnährstand, ohne die Tätigkeit des Verbandes in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Erfolgreich widersetzt sich der VDNV dem Zwang, einen antijüdischen Passus in die Satzung aufzunehmen.
Im Dezember 1939 hält der Trierer „Große Ring“ letztmals Weinversteigerungen ab. Die Kriegszerstörungen machen auch vor dem Weinbau nicht halt. (Gebäude, Weinberge...) Erst nach der Währungsreform 1948 normalisiert sich die Situation in den westlichen Besatzungszonen, auch der Weinhandel.
Noch vor der Gründung der Bundesrepublik finden in Trier und im Rheingau die ersten Weinversteigerungen statt. Hohe Preise für herausragende Weine werden erzielt. Der Verband Deutscher Naturweinversteigerer konstituiert sich erneut. Dr. Alfred Bürklin, Pfalz, wird zum Vorsitzenden des VDNV gewählt. (bis 1967).
Erneut übernimmt der Inhaber eines VDNV-Weingutes (ehrenamtliche) Verantwortung im Weinbauverband: Richard Graf Matuschka-Greiffenclau (Rheingau) [DWV-Präsident1950 – 1964] Später folgen u.a. Freiherr von Neveu (Baden) /(1953 – 1964 Badischer-Weinbaupräsident), Dr. Albert Bürklin (Pfalz) Vizepräsident DWV, Werner Tyrell (Mosel), Präsident DWV, Dr. Reinhard Muth, Präsident DWV. Im Laufe der Jahre führen die Doppelmandate jedoch zu Spannungen, da der Deutsche Weinbau-Verband immer stärker die weinbaupolitischen Interessen der Genossenschaften berücksichtigt, die nur in den Reihen des VDNV-Pfalz vertreten sind.
Hektarverteilung: Rheinpfalz – 2500 ha; Rheingau – 542 ha, Baden – 383 ha, Mosel-Saar-Ruwer – 271 ha; Rheinhessen 194 ha)
Die erste Spitzenweinversteigerung des VDNV findet zusammen mit dem neu gegründeten VDNV-Franken ohne Mosel-Saar-Ruwer im Wiesbadener Kurhaus statt. Weitere folgen in den Jahren 1969, 1974, 1978, 1981 (s.u.), 1985, 1991 und1997. Flaschenwein-Versteigerungen werden üblich.
Die Satzungsanpassung „Mitglieder des Verbandes können nur solche Vereine sein, deren Mitglieder ausschließlich naturreine Weine eigenen Wachstums naturrein einlegen und in naturreinem Zustand versteigern oder sonst veräußern“ bedeutet das Ende der Mitgliedschaft von Winzergenossenschaften.
Die erstarkende Wirtschaftswunder-Nachfrage nach einfachen, süßen „Konsumweinen“ führen zu „Notstandsmaßnahmen“ bei den Naturweinversteigerern. Den Mitgliedern wird als Ausnahme gestattet auch „verbesserte“ Weine zu verkaufen. Verbandsintern werden die ersten Qualitätskontrollen eingeführt und die Mitglieder verpflichtet, bei der Anlage der Weinberge, der Auswahl der Rebsorten und der Einrichtung der Keller an den Traditionen des Naturweins festzuhalten. Der Trierer „Große Ring“ schafft die regelmäßigen Frühjahrsversteigerungen ab. Der herausragende Jahrgang 1959 ermöglicht den Naturweinversteigerer eine Rückkehr auf die Märkte im westlichen Ausland, vor allem in die Vereinigten Staaten.
Hektarverteilung 1962: Rheinpfalz - 1455 Hektar; Franken - 479 Hektar; Rheingau - 474 Hektar; Mosel-Saar-Ruwer - 260 Hektar, Rheinhessen - 177 Hektar. Baden - 82 Hektar
Die Beratungen zum neuen Weingesetz innerhalb des DWV zielen auf das gesetzliche Verbot des Begriffes „Natur“: Trotz seiner starken Präsenz unterliegt der VDNV mit seinen Anträgen zum Erhalt des Begriffs „Naturwein“. Begriff und Idee sind nicht mehr zu retten. An die Stelle von „Naturwein“ tritt mit dem neuen Weingesetz von 1969/1971 das System der „Qualitätsweine mit Prädikat“.
Die Abschaffung des „Naturweines“ entzieht dem VDNV sozusagen seine Existenzgrundlage. Vor diesem Hintergrund lädt VDNV-Präsident Wolfgang Michel die nur noch 75 Mitgliedsbetriebe aus den Regionen Mosel-Saar-Ruwer, Rheingau, Rheinhessen, Rheinpfalz, Baden und Franken zu einer Mitgliederversammlung nach Wiesbaden. Einziger Tagesordnungspunkt: Auflösung des Verbandes. Peter von Weymarn, Weingut Heyl zu Herrnsheim, kann die Auflösung des traditionsreichen Verbandes mit einer leidenschaftlichen Rede abwenden. Weymarn und Michel erhalten den Auftrag, die Überlebenschancen des Verbandes zu sondieren. Das Ergebnis: Ein neuer Sitz, ein neuer Name (Verband Deutscher Prädikatsweingüter, VDP), eine neue Satzung, ein neuer Präsident (Peter von Weymarn, Nierstein), höhere Anforderungen an die Mitgliedschaft.
Der VDP-Nahe gründet sich neu und tritt dem Bundesverband bei. 1975 folgt der VDP Württemberg.
Unter dem Vorsitz von Peter von Weymarn wird die „Mainzer Weinbörse e.V.“ ins Leben gerufen. Sie soll die zunehmenden Bedeutungsverluste der Versteigerungen ersetzen und Wiederkäufer und VDP-Mitglieder im zeitigen Frühjahr eines jeden Jahres zusammenbringen. 1973 bestritten zehn Rheinhessische Weingüter im Kurfürstlichen Schloss zu Mainz die erste Weinbörse. Mittlerweile ist die Weinbörse die Fachmesse für deutschen Spitzenwein schlechthin, auf der 150 der annähernd zweihundert VDP-Prädikatsweingüter alljährlich die internationale Weinfachwelt zu Gast haben.
Graf Matuschka entwickelt sich national wie international zu einem Botschafter des deutschen Spitzenweins und eröffnet mit der Kombination von Wein und Speisen neue Horizonte.
Auf dem Höhepunkt der Erzeugung von Massenweinen und der Süßweinwelle veranstaltet der VDP am 19. November 1981 in der Mainzer Rheingoldhalle wieder eine „Versteigerung Deutscher Spitzenweine“. In der Festschrift bekräftigt der VDP die Bindung der Qualität des deutschen Weins an die Lage und die Pflege der bewährten Rebsorten.
Dem Verband gehören zu diesem Zeitpunkt 161 Betriebe mit 2575 Hektar Rebfläche an.
Die Mitglieder des VDP beschließen verbandsintern verbindliche höhere Qualitätsstandards. Unter anderem werden die Mindestmostgewichte für Prädikatsweine angehoben und alle Betriebe verpflichtet, den Traubenadler zu führen. Mit der strengen Trennung von Erzeugerabfüllungen und Kellereiweinen reagiert der VDP auf den zunehmenden Erfolg der Güter. Die Vermarktung von Qualitäts- und Prädikatsweinen erfordert die erneute Namensänderung in Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V.
Einige Regionalvereine mit regelmäßigen Präsentationen auf wichtigen Auslandsmärkten. („London Wine Tasting“). In Baden und am Mittelrhein schließen sich 1987 ambitionierte Weingüter zu Regionalverbänden zusammen und erhöhen deren Zahl im VDP auf Neun.
Mit der Wahl von Michael Prinz zu Salm-Salm, Prinz zu Salm-Dalberg’sches Weingut Wallhausen, zum Präsidenten beginnt eine neue Ära. Die neue Strategie führt den VDP in den Folgejahren an die Spitze des deutschen Weinbaus und international auf Augenhöhe mit den Besten Weingütern weltweit. An den Anfang setzt der VDP strenge Erzeugungsregeln (Erntemengenbegrenzung, Mostgewichtsanhebung, Vermarktungsregeln: Pflicht zur Führung des Verbandszeichens auf der Kapsel), die durch eine regelmäßige Betriebskontrolle kontrolliert werden und begibt sich auf den Weg zum naturgemäßen Weinbau.
Das kompromisslose Qualitätsstrebens führt zu zahlreichen Austritten: Von den 161 Betrieben, die zu Beginn der Salm’schen Präsidentschaft dem VDP angehören, scheiden bis zum Jahr 2010 73 Betriebe aus dem Verband aus. Im selben Zeitraum werden insgesamt 108 aufgenommen. 2010 liegt die Zahl der VDP-Betriebe bei 196.
Die VDP-Güter versuchen nach wie vor Fehlentwicklungen des deutschen Weingesetzes durch Selbstbeschränkungen zu korrigieren. Sie votieren für den Verzicht auf die Verwendung von verwirrenden Großlagenbezeichnungen. Sie garantieren die selektive Handlese. Sie beschließen die Erarbeitung einer eigenständigen Klassifikation der deutschen Weinbergslagen. Und - nach zahlreichen Konflikten mit dem Deutschen Weinbauverband - tritt der VDP aus dem Verband aus.
Nach intensiver Diskussionen verabschieden die Mitglieder „Eine Klassifizierung der Weinberge, deren Vorteile andere Weinbauländer längst erkannt haben, sichert unser gemeinsames Kulturerbe für die Zukunft“. Darin legen sie einheitliche Klassifikationsgrundsätze für klassifizierte Gewächse deutscher Herkunft fest.
In Castell votieren die Mitglieder für das verbandinterne Klassifikationssystem. Die VDP Güter unterscheiden künftig zwischen Guts- und Ortsweinen, Klassifizierten Lagenweine sowie Grossen bzw. Ersten Gewächsen. Es ist eine Mischung aus den besten Elementen der romanischen und der deutschen Weinbautradition. Die Kapsel mit dem Traubenadler steht für eine Klassifikation der Weingüter nach dem Vorbild von Bordeaux, die „1“ mit hochgestellten Trauben auf dem Hals der Flasche versinnbildlicht eine Klassifikation von „Erste Lagen“ analog zu der Lagenklassifikation in Burgund, das Flaschenetikett mit den Angaben von Lage, Rebsorte und Prädikat (fakultativ) adaptiert das deutsche Bezeichnungsrecht.
Die Marienthaler Beschlüsse markieren einen weiteren Meilenstein der Klassifikation der Prädikatsweingüter. Der für alle Regionen einheitliche Klassifikations-Oberbegriff „Erste Lage“ wird fixiert, dieser ermöglicht die Integration restsüßer Weine in das VDP-Klassifikationssystem. Für Grosse Gewächse wird festgelegt, dass sie gesetzlich trocken vinifiziert werden müssen. Der anspruchsvolle Beschluss des Lagenverbrauchs für Weine aus Erster Lage wird mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2015 versehen.
Auch der Verzicht auf Önologische Verfahren wird beschlossen: Der VDP-Adler auf jeder Flaschenkapsel signalisiert eine terroirgeprägte, handwerkliche Weinbereitung
Steffen Christmann, ´Weingut A. Christmann Gimmeldingen, wird zum Nachfolger von Michael Prinz zu Salm-Salm als Präsident des VDP gewählt.
Der Wein ist die Poesie der Erde.
(Mario Soldati, 1907-1999, Schriftsteller und Regisseur)